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Information:
Berücksichtigen Sie bitte, dass eine Rechtsschutzpolice nicht
automatisch alle Rechtsgebiete
( Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht,
Vertragsrecht,
Grundstücks- und Mietrecht etc. ) abdeckt.
Oftmals sind einzelne Rechtsgebiete ( Verkehrsrecht,
Vertragsrecht etc.) zusätzlich einzuschließen.
Des Weiteren sollten Sie berücksichtigen, dass eine
Rechtsschutzversicherung zum Einen mit Sperrfristen belegt ist und
zum Anderen für laufende Verfahren keine Anwendung findet.
Ebenso sollten Sie Umstände wie Selbstbeteiligung, Anwaltsbindung
und Deckungshöhe in Ihren Überlegungen berücksichtigen.
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